“Der Twitpic-Skandal” oder Das Problem mit den AGB
Ist Twitpic böse, blöde oder wurden die neuen Nutzungsbedingungen einfach mißverstanden? Die Diskussion läuft und zeigt eine ganz andere Problematik auf: Wir haben oft keine Ahnung von den Regeln, nach denen Websites ihre Geschäfte betreiben.
Die Verwirrung um Twitpic erreicht ihren Höhepunkt. Gestern hatte Spiegel Online die Aufmerksamkeit auf die neuen Nutzungsbedingungen des Twitter-Bilderdienstes gelenkt:
“Der Twitter-Fotodienst Twitpic, über den man Fotos hochladen und über eine kurze Adresse in Twitter-Botschaften einbinden kann, hat einen exklusiven Deal mit der britischen Fotoagentur “Wenn” geschlossen. Künftig sollen Fotos, die Stars über Twitpic ins Internet stellen, weltweit vermarktet werden. Das teilten die beiden Unternehmen am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit.”
Die Empörung war groß und kochte innerhalb kurzer Zeit hoch. Auch ich änderte als Konsequenz und aus Protest in all meinen Twitterclients (Tweetdeck, Echofon und qtweeter) den Bilderdienst von Twitpic zu yfrog oder plixi.
Twitpic rudert zurück
Twitpic ruderte daraufhin in einem Blogeintrag zurück und gab bekannt, man sei mißverstanden worden:
“You the user retain all copyrights to your photos/videos and we are very sorry by the confusion our old updated terms of service caused.”
Friede, Freude, Eierkuchen? Mitnichten. Denn derzeit enbrennt eine Diskussion, ob man mit Twitpic zu hart umgegangen sei und die Geschichte nicht wasserdicht gemacht hätte.
Auslöser ist unter anderem ein Posting von Christoph Kappes in seinem posterous-Blog. In diesem kritisiert er SpOn und netzpolitik.org dafür, dass sie bestimmte Teile der neuen Nutzungsbedingungen nicht berücksichtigt hätten, zu Ungunsten von Twitpic:
“Kurz: TwitPics Anwälte wollten sagen: ‘Ihr als Urheber behaltet alle Rechte. Ihr gebt uns aber (viele) Nutzungsrechte für unseren Internetdienst und unser Geschäft (einen solchen Dienst zu entwickeln, betreiben etc.), einschliesslich der Nutzungsrechte, die wir benötigen, um unseren Internetdienst zu bewerben oder weiterzuverbreiten.’”
Der Autor des Spiegel-Artikels, Ole Reißmann, entgegnete daraufhin über Twitter:
Die Verwirrung ist komplett
Bei SpOn arbeitet man derzeit wohl an einem Nachklapp mit anwaltlicher Hilfe, um die Geschichte aufzuklären. Das ist auch bitter nötig, denn ich für meinen Teil bin mittlerweile echt verwirrt.
Meine Verwirrung zeigt ein ganz anderes Problem auf, das Christoph Kappes als den eigentlichen Skandal empfindet und worin ich ihm 100%ig zustimme:
“Der eigentliche Skandal ist, dass – was wir ja alle ahnten – nicht nur Laien solche Nutzungsbestimmungen nicht interpretieren können, sondern auch Fachexperten, Journalisten und auch Juristen ohne Spezialausbildung nicht mit ausreichender Sicherheit. Es kostet mindestens 1.000 EUR, hierzu von einem Fachanwalt eine qualifizierte Auskunft zu bekommen – und nur wenige Nutzer wüssten überhaupt, wie sie mit Google den richtigen Anwalt finden.”
Viele Nutzer (und ich nehme mich da nicht aus), nehmen die seitenlangen AGBs von Softwarefirmen und Webdiensten ungelesen hin. Dass da manchmal echt merkwürdige Sachen drinstehen ist kein neues Phänomen und mir erst kürzlich bei dem Cloudservice Wuala aufgefallen.
Auch meine Lieblingsserie Southpark hat sich des Problems in einer der letzten Folgen angenommen, mit dem üblichen deftigem Analhumor.
Die Politik müsste handeln *ähäm*
Denn wir Nutzer haben meistens weder Zeit noch Lust noch Expertise dutzende Seiten mit Juristenvokabular durchzuackern, oft auch noch auf Englisch. Doch die Firmen müssen sich juristisch absichern, da sie am Ende sonst die Gelackmeierten sind.
Es wäre also Zeit für die Politik, Klarheit zu schaffen. Doch bis man sich auf den beiden Seiten des Atlantiks auf einen kundenfreundlichen Umgang mit Nutzungsbedingungen einigen kann, werde wohl noch viele Updates und AGB-Änderungen über uns kommen.
//UPDATE 11:59h//
Hier noch ein lesenswerter Artikel von Till Kreutzer bei irights.info: “Freiwild oder Artenschutz: Ausbeutung durch AGB”



































